Schongauer Notfallsanitäter traffen sich zum Dialog und Ausstausch mit dem Abgeordneten Dr. Paul Wengert, MdL und Vizepräsident des BRK im bayer. Landtag.
Bei dem über die SPD Schongau hergestellten Kontakt zu MdL Dr. Wengert wurden im Dialog verschiedene Probleme die sich mit dem 2014 neugeschaffenen Berufbildes des Notfallsanitäters in der BRD erörtert.
Es wurde über die Umsetzung des Gesetzes gesprochen, sowie die Problematik der Altersstrukturen im Rettungsdienst, Stefan Konrad sprach sich hierbei dafür aus, eine Möglichkeit zu schaffen, dass Mitarbeiter im Rettungsdienst abschlagsfrei mit 60 Jahren in Rente gehen können. Der anstrengende Wechseldienst und die steigende Zahlen der Einsätze lassen eine Dienstzeit bis zum 67. Lebensjahr sehr unwahrscheinlich erscheinen. Hierzu muss eine Regelung analog den bay. Berufsfeuerwehren oder der Polizei erfolgen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die jedenTag ihr eigenes Leben und ihre Gesundheit riskieren für andere Menschen so von der Gesellschaft im Stich gelassen werden und bei Krankheit durch den Beruf in die Altersarmut und Sozialhilfe entlassen werden.
Armin Schleich merkte an, dass es keine Möglichkeit im bayer. Rettungsdienst gibt, in Altersteilzeit zu gehen, hier wäre dringend Nachholbedarf seitens des Gesetzgebers notwendig.
Desweiteren wurde über die rechtliche Situation, in der sich die Notfallsanitäter zur Zeit in Bayern befinden ausgibig diskutiert und hier stellte Thomas Zimmerer klar, dass es mehr Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen geben muss, da ja der Gesetzgeber mehr Kompetenz von den Notfallsanitätern verlangt.
Im Hinblick auf die anstehende Novellierung des bayer. Rettungsdienstgesetz wiesen Armin Schleich und Tobias Neumaier auf die immer mehr sich verschärfende Situation durch steigende Einsatzzahlen hin, die zu massiv erhöhter Belastung der Einsatzkräfte führt, und wünschen sich, dass der Krankentransport und die Notfallrettung den tatssächlich gegeben Anforderungen aufgestellt werden. D.h. eben auch am Wochenende einen Krankentransportwagen im Stellenplan zu berücksichtigen, damit die Rettungswägen auch für Notfälle einsatzbereit bleiben. Rettungswägen sollten nur im absoluten Ausnahmefall Krankentransporte durchführen und nicht zur Regelauslastung herangezogen werden.
Vorhaltung kostet sicherlich, aber der Staat ist hier auch in der Pflicht gegenüber seinen Bürgern. Es kann nicht sein, dass die Kostenträger nur auf dem Rücken der Beschäftigten laufend Einsparungen erzwingen, bei den Fahrzeugen die Laufleistung regelmäßig nach oben schrauben, dies bekommen auch die Patienten zu spüren.
Ein aktuelles Problem wurde ebenfalls angesprochen, die zunehmende Gewalt in verbaler oder tätlicher Form gegenüber Rettungsdienstpersonal, bedingt durch eine steigende Zahl an alkoholisierten oder akut psychisch erkrankten Menschen im Altlandkreis Schongau. Rettungsdienstpersonal darf nicht zum Freiwild werden und jedesmal in Sorge um Leib und Leben zu einem Einsatz ausrücken, hier muss sich auch der Gesetzgeber Gedanken machen.
Wir danken MdL Herrn Dr. Paul Wengert ausdrücklich dafür, sich die Zeit genommen zu haben, unsere Problematik darlegen zu können.
SPD Schongau